AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs­bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Be­dingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss – Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wol­len. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(4) Der Besteller hat den Kaufpreis ohne Abzug innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge­stellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehal­tungsrecht insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Wir können von unserem Besteller Vorauskasse verlangen, wenn nach Auskunft einer Bank oder der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) die pünktliche Zahlung des Kaufpreises nicht gewährleistet erscheint. Erbringt der Besteller in diesem Fall den Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch uns, so können wir uns vom Vertrag lösen. In diesem Fall steht uns ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises zu. Dem Besteller bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden ent­standen ist.

 

§ 3 Lieferung

(1)Für die Einhaltung der Lieferfristen übernehmen wir nur dann Gewähr, wenn dies ausdrücklich ver­langt und von uns mit genauem Liefertermin schriftlich bestätigt wurde. Teilleistungen sind zulässig.

 

§ 4 Gefahrübergang, Versand

Unsere Ware wird auch bei frachtfreier Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers versandt. Die Versandart und der Versandweg bleibt jedoch stets – ohne Gewähr für schnellste und billigste Beför­derung – uns überlassen. Mehrkosten für Teil- und Expressgutversendungen, die auf Wunsch des Be­stellers vorge­nommen werden, gehen zu seinen Lasten. Das Rollgeld am Bestimmungsort geht zu La­sten des Emp­fängers.

 

§ 5 Versicherung

Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferfristen etc. erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.

 

§ 6 Rechte wegen Mängeln

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbes­serung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht jedoch dem Besteller ein Rücktrittsrecht nicht zu.

(3) Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der beanstandeten Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Wird wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung der Rücktritt vom Vertrag erklärt, steht dem Besteller daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Bestel­ler, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kauf­preis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig ver­ursacht haben.

(5) Die Gewährleistungsfrist trägt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(6) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben kei­ne vertragsgemäß Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. §6 Abs. 4 dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auch sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein vom Lieferanten garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen (1) und (2) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltes des Lieferanten entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Ge­schäftsverbindung mit dem Besteller vor.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu be­nachrichtigen, damit wir die Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstat­ten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehr­wertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter­verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung er­mächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflich­ten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtun­gen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungsein­stellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderun­gen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehö­rigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenom­men. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache mit anderen verar­beiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so er­werben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(6) Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit frei­zugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.